Tod durch Stromschlag

Todesursache Stromschlag

Drähte oder Masten laden Vögel dazu ein, dort zu landen - und dabei versehentlich einen tödlichen Kurzschluss zu verursachen:

Für Vögel, stellen die Stromleitungen ein hohes Gefahrenpotenzial dar. Masten sind - da sie einen guten Überblick auf die Landschaft bieten - bei vielen Vogelarten ein beliebter Sitz- und Rastplatz. Bei einer Vielzahl von Strommasten im Mittelspannungsnetz (10 kV bis 60 kV) bestehen nur geringe Abstände zwischen dem Mast bzw. seiner Traverse und den Leitungsdrähten oder anderen Bauteilen, die unter Spannung stehen. In solchen Fällen können Vögel z.B. beim An- oder Abflug einen Kurzschluss auslösen, der sie regelrecht brät.

Die meisten Stromopfer fallen vom Mast und werden, wenn nicht schon durch den Stromschlag getötet, durch den Absturz schwer bis tödlich verletzt. Die Strommarken an den Ein- und Austrittsstellen fallen in der Regel kaum auf und sind ohne fachkundige Untersuchung schwer zu entdecken. Das Stromopfer scheint äußerlich unverletzt.

Diese dramatischen Bilder hat ein Filmer aus Norwegen zufällig festhalten können:

Tod durch Stromschlag

Der Jungadler startet im Hafen von Bodø, landet auf einen Strommast und fällt wenige Sekunden später tot herunter.

Um die Verluste durch Stromschlag, d.h. den Kontakt der Vögel mit den stromführenden Drähten zu vermindern, werden diese Gefahrenpunkte in den Brutrevieren Schleswig-Holsteins seit einigen Jahren insbesondere bei Neuansiedlungen systematisch von uns erfasst und mit Hilfe der Elektrizitätsversorgungsunternehmen entschärft. Da sich Mittelspannungsmasten mit Stützisolatoren als besondere Gefahrenquelle für Großvögel erwiesen haben, werden die Isolatoren durch „Kunststoffhauben“ abgedeckt, die über die stromführenden Teile montiert werden. An Hochspannungsmasten kommen Vogelverluste seltener vor (s. Jahresbericht 2002). Anflüge an Leitungsseile sind hingegen deutlich häufiger, lassen sich aber nur schwer systematisch erfassen.

Um die Verluste von Seeadlern durch Kollisionen mit Strommasten, -leitungen und Windenergieanlagen zu verhindern bzw. zu kompensieren, sollten im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen in Schleswig-Holstein die gefährlichen Mittelspannungsleitungen zurückgebaut werden. Gemäß § 53 Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren die Verluste von Großvögeln durch Stromschlag deutlich zu reduzieren. Die Projektgruppe Seeadlerschutz setzt sich dafür ein, diese gesetzliche Vorgabe von den Energiewirtschaftsunternehmen verstärkt einzufordern.