Habitatanalyse Schwarzstorch (2012)

Einleitung

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Adulter Schwarzstorch segelt über seinem Brutrevier (Foto: Carsten Rohde)

Der Schwarzstorch gehört zu den seltenen Großvogelarten in Schleswig-Holstein. Anders als der nah verwandte Weißstorch lebt er scheu und zurückgezogen. Seine Nester baut er auf alten Bäumen in störungsarmen Wäldern und die Nahrungssuche erfolgt vor allem an Fließ- und Stillgewässern.
Im Auftrag der Projektgruppe Seeadlerschutz hat BioConsult SH in 2011 eine Habitatanalyse in schleswig-holsteinischen Schwarzstorchrevieren durchgeführt und die bisherige Entwicklung des Brutbestandes analysiert. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für Artenschutzmaßnahmen und die konkrete Erarbeitung von standortspezifischen und generellen Maßnahmenvorschlägen dienen.

Brutbestandsanalyse

Zur Bewertung der Eignung und Qualität der insgesamt bisher in Schleswig-Holstein bekannt gewordenen Reviere wurde die Datenbank der Projektgruppe Schwarzstorchschutz (mit Angaben von Gerd Janssen und Joachim Kock) hinsichtlich Brutbestand, Verteilung der Reviere und Bruterfolg ausgewertet. Diese Auswertung identifiziert und bewertet die von den Brutvögeln tatsächlich gewählten Brut- und Nahrungsreviere und kann den grundsätzlichen Rahmen, die Möglichkeiten und Grenzen von Artenschutzmaßnahmen für den Schwarzstorch aufzeigen.

Nachdem es bereits 1968 und 1969 Ansiedlungsversuche gegeben hatte, nahm der Brutbestand in Schleswig-Holstein seit der ersten erfolgreichen Brut in 1974 bis 2011 signifikant zu. Die Bestandszunahme erfolgte insbesondere in der Mitte der 1980er Jahre, seit den 1990er Jahren stagnierte der Bestand bei etwa sieben Brutpaaren. Dagegen nahm der mittlere Bruterfolg eines Jahres signifikant ab (Abb. 1).

Im Zeitraum von 1974 bis 2011 wurden 210 Revierbesetzungen erfasst.

Schwarzstorch JV

Schwarzstorch Bruterfolg

Die Reviere unterscheiden sich in ihrer Besetzungsfrequenz und ihrem Bruterfolg sehr stark. Ein Revier war über den 38-jährigen Untersuchungszeitraum 31 Jahre besetzt, einige andere Reviere während dieser Zeit nur in einem Jahr. Von den insgesamt 417 Jungvögeln reproduzierte ein Revier allein 75 Junge (=18 %). Die Hälfte aller Jungvögel wurde in 5 der 26 Reviere großgezogen. Reviere, die in den 1970er Jahren zum ersten Mal besetzt waren, haben pro Brutversuch ca. 1 Jungvogel mehr als Reviere, die in den 2000er Jahren zum ersten Mal besetzt waren.

Es ergab sich trotz des sehr geringen Brutbestandes ein deutlicher Dichteeffekt. In den sieben Jahren mit dem höchsten Brutbestand hatten nur 38 % der Paare 3 oder 4 Jungvögel. In den 14 Jahren mit niedriger Dichte hatten 81 % der Paare 3 oder 4 Jungvögel (Abb. 2).

Diese Resultate sind erstaunlich, da sie auf eine Dichteregulation hindeuten, was aber zunächst biologisch nicht plausibel erscheint. Kann der Schwarzstorch in Schleswig-Holstein tatsächlich bereits bei 8-10 Brutpaaren an seine ökologische Kapazitätsgrenze stoßen? Insgesamt lässt sich trotz der relativ kleinen Datenmenge sagen, dass die Zusammenhänge zwischen dem Jahr der Erstbesetzung, der Besetzungsfrequenz und dem Bruterfolg beim Schwarzstorch den bisher publizierten Ergebnissen vor allem von langjährigen Greifvogelstudien sehr ähnlich sind. Reviere, die früh und häufig besetzt wurden, weisen im Mittel eine höhere Reproduktionsrate auf.

Schwarzstorch Kernelver

Schwarz Kernelber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhand der 210 Bruten zwischen 1974 und 2011 wurde mit einem Geographischen Informationssystem die Kernverbreitung des Schwarzstorches in Schleswig-Holstein ermittelt. Eine Verbindung der äußeren Brutplätze (Minimumkonvexpolygon) ergab eine Fläche von 7.750 km2. Mit diesem Programm können Kernelberechnungen durchgeführt werden, die nach Vorgabe von gestaffelten Wahrscheinlichkeiten (%- Wert der Kernel-Berechnung) unterschiedliche Brutplätze einschließen (Abb. 3). Aus dem Kurvenverlauf der Abb. 4 ergibt sich der Schwellenwert von 60 % als der für die Flächenberechnung des Kerngebietes der Schwarzstorchverbreitung geeignetste Wert.

Die Flächenkontour des Schwellenwertes von 60 % für die Kernelberechnung ist in der Abbildung rot dargestellt und hat eine Ausdehnung von 1.788 km2. In diesem Kerngebiet liegen 15 Reviere, von denen bis zu sieben in einem Jahr gleichzeitig besetzt waren. Die Bestandsentwicklung in dieser Kernfläche zeigt eine signifikante Zunahme. Der Bestandsanstieg hat sich aber in den letzten Jahren nicht weiter fortgesetzt und die Kapazitätsgrenze dieses Kerngebietes scheint zurzeit bei 6 Paaren zu liegen. Auf ein Brutpaar entfällt rechnerisch ein Gebiet von 298 km2, was bei der vereinfachten Annahme eines kreisförmigen Nahrungsrevieres einem Radius von 9,7 km entspricht.

Habitatanalyse

An zehn ausgesuchten Revieren (fünf aktuell besetzte und fünf ehemalige Reviere) wurden in unterschiedlichen Radien um den Brutbaum (20 m, 300 m und 5.000 m) Daten im Gelände erhoben und abgefragt. Am Brutplatz (Radius 20 m) wurde die Nestanlage, die Stabilität des Nestes und die Baumartenzusammensetzung beschrieben. Im Brutwald (Radius 300 m) wurde die Ausübung der Forstwirtschaft, die Jagdausübung, das Vorkommen weiterer Großvögel (Seeadler, Uhu) und sonstige Nutzungen bzw. Störungen ermittelt. Im Nahrungsrevier (Radius 5.000 m) wurden die Qualität der Fließgewässer (Datenbank LLUR) sowie Beobachtungen Nahrung suchender Schwarzstörche kartografisch dargestellt. Weiterhin wurden bisherige Schutzmaßnahmen dokumentiert und auf die drei Entfernungsradien bezogene Maßnahmen vorgeschlagen. Die Analyse lieferte Ergebnisse, die direkt in Vorschläge zu Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Hier werden die revierübergreifenden Ergebnisse dargestellt.

Brutplatz: In den betrachteten Revieren wurden ausschließlich Eichen als Brutbaum genutzt. Das (Laub-)Baumartenspektrum war vielfältig und kein Grund für die Standortwahl. Die Anzahl der Bäume innerhalb des Plots war stark unterschiedlich und kein enges Kriterium bei der Wahl des Bruthabitates. Der Umfang des gewählten Brutbaumes (Natur- und Kunstnest) war immer deutlich größer als der Mittelwert der umgebenden Bäume. Dagegen überragten die Brutbäume die allgemeine Bestandshöhe nicht deutlich. Schwarzstörche brüten in geringerer Höhe als Greifvögel (insbesondere Seeadler). Die Kronenmorphologie muss eine Nestanlage ermöglichen, indem sie tief ansetzende, weit ausladende, tragfähige und möglichst horizontale Seitenäste im Kronenbeginn bietet. Daraufhin kommt dem Erfordernis eines freien An- und Abflugs eine größere Bedeutung als bei anderen Arten zu. Der Brutplatz muss Öffnungen im Kronendach und An- bzw. Abflugschneisen unterhalb des Kronendaches bieten.

Brutwald: Sieben der zehn ausgesuchten Reviere befanden sich in Bereichen ohne eine forstwirtschaftliche Nutzung. Dies waren sowohl festgeschriebene Nullnutzungszonen der Landesforsten Schleswig-Holstein und des Stadtwaldes Lübeck, als auch private Wälder mit Vertragsnaturschutz und freiwilligem Nutzungsverzicht. Die übrigen drei Reviere entfielen auf Wirtschaftswälder in Privatbesitz in denen zwar weiterhin Bäume im Brutwald gefällt werden, dies aber mit zeitlicher Rücksichtnahme auf den Schwarzstorch geschieht. Die Sperrungen von Waldwegen in Nestnähe stellen in allen Revieren die Beruhigung des Brutwaldes sicher.
Die Eignung des Bruthabitates wurde durch benachbarte Brutplätze der Großvogelarten Seeadler und Uhu bisher nur geringfügig beeinflusst.

Bach 1
Größere Holzmengen im Bachbett können zu Auskolkungen führen, die in trockenen Sommern länger wassergefüllt sind und somit das Fischartenvorkommen verbessern (Foto: B. Struwe-Juhl)

Nahrungsrevier: Im Radius von 5 km um einen Brutplatz wurden soweit möglich Fließgewässer herausgesucht, von denen Pegelmessungen vorlagen und die Pegelstände beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erfragt. Der mittlere Pegelstand der Sommermonate Juli und August ist signifikant von dem zuvor gemessenen mittleren Pegelstand der Wintermonate Januar und Februar abhängig. Daher wurden in der Analyse die Sommerwerte berücksichtigt, zumal in trockenen Sommern eine Nahrungsverknappung auftreten kann. In Brandenburg war ein geringer Sommerwasserstand der häufigste Grund für Revieraufgaben. Aus dem elfjährigen Zeitraum von 2001 bis 2011 wurden in Schleswig-Holstein die jeweils drei Jahre mit den niedrigsten und höchsten Pegelständen herausgesucht. Der Bruterfolg unterschied sich nicht zwischen nassen und trockenen Sommern. Dagegen hing der mittlere Bruterfolg in den zehn ausgesuchten Revieren signifikant mit der Bewertung des Fischvorkommens in den Bächen (Datenbank LLUR) in einem Radius von 5 km um den Brutplatz zusammen (Abb. 5). Der mittlere Bruterfolg nahm ebenfalls bei zunehmend schlechterer Bewertung des Makrozoobenthos (Tiere des Gewässerbodens) ab, allerdings war dieser Zusammenhang nicht signifikant.

Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten ursprünglich zuallererst die Defizite der aufgegebenen fünf Reviere verringern oder beheben. Soweit möglich wurden Maßnahmen für die 10 ausgesuchten Reviere im Projektbericht vorgeschlagen. Nachfolgend werden grundsätzliche Maßnahmen aufgelistet:

Biotopverbesserungen im Brutwald:

  • Außer bei den festgeschriebenen Nullnutzungszonen und beim Vertragsnaturschutz ist der Schutzstatus der Brutplätze nicht gesichert. In diesen Fällen sollte eine dauerhafte Sicherung durch Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes angestrebt werden
  • Begrenzung der zeitlichen Nutzungseinschränkung vom 1. März bis maximal 31. August
  • Durch Vermehrung von Altholzinseln und durch allgemein längere Umtriebszeiten können neue geeignete Brutplätze für den Schwarzstorch geschaffen werden
  • Potenzielle Brutbäume sollten durch vorausschauende Bestandspflege erhalten werden (z. B. HaKon in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten).
  • Entwicklung von Eichen zu Kronenbäumen
  • Erhaltung von Bäumen mit Zwieselbildung oder Wipfelbruch (Nadelbäume)
  • Vermeidung von Störungen in den Brutgebieten (z.B. durch Sperrung und Verlegung von Waldwegen)
  • Bildung von Totholz insbesondere an Waldbächen und ggf. gezielte Fällungen zur Wasserretention in kleinskaligem und größerem Maßstab
  • flächige Waldrandgestaltung als Puffer zu landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • in der Brutzeit Verhinderung von Störungen aus der Luft (z.B. durch Überflugverbot für Heißluftballons, Gleitschirmflieger u.ä.)
  • Angebot von Kunstnestern (besonders in kleinen Altholzparzellen und waldarmen Gegenden)

 

Maßnahmen in Fließgewässern und Talauen

Schwarzstorch Regression

Alle Fließgewässer (insbesondere außerhalb des Waldes) mit einer unbefriedigenden und schlechten Fischbewertung sollten prioritär für Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sein. Das Ziel ist es, dass bachtypische Fischarten (Kieslaicher) dort wieder reproduzieren können.

Generelle und auch für den Schwarzstorch förderliche Maßnahmen sind:

  • Durchführung von Baumaßnahmen für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines Fließgewässers durch Entrohrung und den Rückbau von Staustufen mit Hilfe von Sohlgleiten
  • Erhöhung der Strukturvielfalt und Förderung der Fließwasserdynamik durch Kies- und Steinschüttungen im Bachbett
  • Förderung eines uferbegleitenden Gehölzsaumes aus insbesondere Schwarzerlen
  • Schaffung von Uferrandstreifen
  • Entwicklung von Sukzessionzonen auf den bach– und aubegleitenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Neben der Inwertsetzung von Fließgewässern sollten neue Wege der Au- und Bruchwaldbildung, des zonalen Überganges vom Wald über einen flächigen Waldrand über Brachen bis zum baumgesäumten Bachufer entwickelt werden. Geeignete Überflutungsräume können z.B. durch Rückdeichungen geschaffen werden und die flächige Neuentstehung von Au- und Bruchwäldern ermöglichen.

 

Thomas Grünkorn
www.bioconsult-sh.de